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Rechtsanwalt Imanuel Schulz

Kanzlei für Sozialrecht und Arbeitsrecht in Berlin

Waldstr. 37
10551 Berlin, Deutschland

Telefon: +49 030 80575113
Telefax: +49 030 80575115

Web: http://www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de
Email: jobcenterrecht@gmail.com

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Rechtsanwalt Imanuel Schulz aus Berlin: Anwalt / Fachanwalt für Probleme im Sozialrecht (Hartz IV, ALG II), Arbeitsrecht, Strafrecht, Familienrecht.

In letzter Zeit häufen sich die Probleme unserer Mandanten mit dem Jobcenter; das reicht von zu Unrecht gestrichenen Leistungen bis hin zu nicht bearbeiteten Anträgen. Die Jobcenter-Mitarbeiter sind häufig überarbeitet und machen Fehler, die sich zu Ihren Ungunsten auswirken können. Wir haben es zu unserer Aufgabe gemacht, gegen Fehler des Jobcenters zu kämpfen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Tipps & Tricks zu Hartz IV und dem Umgang mit dem Jobcenter zusammengefasst. Nutzen Sie diese Informationen, um zu Ihrem guten Recht zu kommen. Falls Sie ein akutes Problem mit dem Jobcenter, Vermieter oder Arbeitgeber haben, nutzen Sie bitte unsere kostenlose Onlineprüfung. http://www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de/onlinepruefung/

Wir bieten Ihnen mit der Onlineprüfung eine sofortige erste Einschätzung Ihres Problems. Die Onlineprüfung ist sehr einfach und vorteilhaft für Sie. Anhand Ihrer Angaben prüfen wir, ob ein offensichtlicher Beratungsbedarf durch einen Rechtsanwalt besteht. Anhand der Fragen der Onlineprüfung können wir bestimmte Probleme eines Falles eingrenzen oder ausschließen. Diese Vorprüfung haben wir anhand von Tausenden von Fällen erarbeitet, um Problemkreise eingrenzen zu können.

Nach dem Absenden des ausgefüllten Onlineprüfung-Formulars werden wir umgehend per E-Mail oder Telefon mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Einen Termin beim Rechtsanwalt erhalten Sie dann bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden. Eine verbindliche Rechtsberatung können wir durch die Onlineprüfung nicht geben. Dafür ist unbedingt ein persönlicher Termin beim Rechtsanwalt erforderlich. Aber selbst dieser Termin ist für Sie im Rahmen der Beratungshilfe gemäß Beratungshilfegesetz (BerHG) kostenlos.

Sie können Beratungshilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie ALG II (Hartz IV) -Empfänger sind, oder kein bzw. geringes Einkommen (i.S.d. BerHG) beziehen. Falls Sie Fragen zu den folgenden Inhalten haben, oder Hilfe durch unsere Anwälte benötigen, können Sie uns gerne wie folgt kontaktieren:

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 1

Reichen Sie Widerspruch ein, wenn Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sind. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde ankommen. Den Widerspruch können wir für Sie schreiben.

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 2:

Unterlagen, Anträge und Widersprüche übergeben Sie im Jobcenter am besten persönlich gegen Empfangsbestätigung. Sie brauchen Nachweise, falls ein Schreiben verloren geht. Machen Sie sich immer vorher eine Kopie von Ihrem Schreiben.

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 3:

Anträge und Widersprüche nur schriftlich einreichen oder direkt bei der Behörde niederschreiben lassen!

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 4:

Ein Sachbearbeiter bewilligt etwas mündlich oder lehnt es ab? Schreiben Sie sich Datum, Uhrzeit, Namen, Zimmernummer und Gesprächsinhalt auf.

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 5:

Sie können auf eine schriftliche Entscheidung bestehen. Gemäß § 33 II SGB X haben Sie Anspruch darauf. Zudem lassen Sie sich den Gesprächsvermerk aus dem internen VerbisSystem ausdrucken.

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 6:

Beantragen Sie Akteneinsicht, damit Sie den gleichen Kenntnisstand haben wie der Sachbearbeiter.

Sozialrecht: Jobcenter Tipp Nr. 7:

Gehen Sie nicht alleine zum Jobcenter. Nehmen Sie einen Zeugen mit. Sie haben bei allen Gesprächen Anspruch auf einen Beistand, § 13 IV SGB X.