9. Irrtum: Gegen meinen als unzulässig verworfenen Widerspruch muss ich Klage einlegen
Das können Sie machen, hilft aber nicht weiter, wenn der Widerspruch wirklich verfristet (zu spät eingereicht worden) war. Fordern Sie das Jobcenter auf, den Widerspruch als Überprüfungsantrag auszulegen. Dann muss das Jobcenter innerhalb von 6 Monaten nach Einlegung des Widerspruchs über den Überprüfungsantrag und damit inzident (nebenbei) über Ihr eigentliches Anliegen entscheiden.
Hilfe im Sozialrecht und Arbeitsrecht
Mit dem
Online Fragebogen können Sie sich direkt von einem Fachanwalt im Sozialrecht oder Arbeitsrecht beraten lassen. Benutzen Sie dafür bitte das
Online Kontaktformular.
Tipps & Tricks zu Hartz 4 und dem Jobcenter
Das Ebook mit allen Irrtümern vom Fachanwalt für Sozialrecht, Rechtsanwalt Imanuel Schulz, gibt es zum kostenlosen Download auf
www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de bzw.
http://www.rechtsanwalt-imanuel-schulz.de/ebook-download/